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Satzung der Deutschen Evangelischen Christuskirche Paris

Protestantische Gemeinden haben in Frankreich die Rechtsform eines Vereins. Als Verein sind sie rechtlich selbständig, auch wenn sie bestimmten Zusammenschlüssen angehören. Das bedeutet, dass sie sich selbst verwalten und finanzieren. Jeder Verein hat einen Vorstand, der sich um die tägliche Verwaltungsarbeit kümmert und das Gemeindeleben organisiert. Die Vereinsmitglieder üben ihre Rechte zur Mitbestimmung des Vereinslebens in der Gemeindeversammlung aus, die mindestens einmal im Jahr zusammentritt. Die gesetzlichen Vorschriften über die Vereine stammen aus dem Jahr 1901. Die dort festgelegten Grundregeln gelten, abgesehen von einigen kleineren Änderungen und Ergänzungen, bis heute fort. Das Gesetz regelt jedoch nicht alle Einzelheiten, die für die Organisation und die Verwaltung eines Vereins wichtig sind. Dies ist die Aufgabe der Satzung, die von den Vereinsgründern aufgestellt wird und später bei Bedarf von der Mitgliederversammlung geändert werden kann.

Unsere Satzung, beschlossen auf der Gemeindeversammlung am 13. März 2016, finden Sie hier:

Datum der letzten Änderung
Letzte Änderung 2019-03-12, 06:20:42 (GMT)
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