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Hinweise zur kirchlichen Trauung in unserer Gemeinde

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine kirchliche Trauung interessieren! Mit dieser Seite möchten wir Vorbereitung Ihre Vorbereitungen zu erleichtern und Sie informieren.

Anmeldeformulare, einen Musterablauf für einen Gottesdienst zur Trauung, die Schriftlesungen zur Ehe und eine Auswahl von Liedern, die zweisprachig verfügbar sind, finden Sie im Downloadbereich. Bei weiteren Fragen wenden sie sich bitte an das Gemeindebüro.

Grundsätzliches

Bei der Trauung handelt es sich um einen Gottesdienst, in dem Ihnen ganz persönlich Gottes Segen zugesprochen und in dem für Sie persönlich gebetet wird. Voraussetzung ist Ihre Bereitschaft, Ihre Ehe nach christlichem Verständnis zu führen. Das bedeutet: Sie verstehen Ihre Ehe als echte Partnerschaft, wollen Sie als lebenslanges Bündnis pflegen und sich mit gegenseitigem Respekt und Vertrauen begegnen.

Vor diesem Hintergrund möchten Sie bitte die folgenden Hinweise und Voraussetzungen für die Trauung verstehen:

Hinweise / Voraussetzungen

  • Voraussetzung für eine Trauung ist zunächst die standesamtliche Trauung (auf der »mairie« oder einem deutschen Standesamt): Die zivilrechtliche Trauung muss, und sei es am gleichen Tag wie die kirchliche Trauung, der kirchlichen vorausgehen.

  • Voraussetzung für eine kirchliche Trauung durch die Deutsche evangelische Christuskirche Paris ist ferner, dass mindestens einer der Brautleute Mitglied der evangelischen Kirche ist und Deutsch als Muttersprache hat. Gehört der andere Partner keiner Kirche an (ist ausgetreten), ist nicht getauft oder gehört einer anderen Religionsgemeinschaft an, kann ausnahmsweise ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung gefeiert werden. Das kann nur auf ausdrücklichen Wunsch des evangelischen Partners und unter der Voraussetzung erfolgen, dass der nichtchristliche Partner keine Einwände gegen die Zeremonie hat.

  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb Nordfrankreichs, in der Regel in Deutschland, haben, ist ein sog. »Dimissoriale«, ein Entlassschreiben, des für Sie zuständigen Pfarramtes Ihres Wohnortes Voraussetzung für eine Trauung bei uns. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Pfarramt in Verbindung.

  • Angesichts der zahlreichen Anfragen kann unsere Gemeinde Ihnen eine Trauung nur anbieten, wenn das Brautpaar einen Lebensbezug zu ihrem Zuständigkeitsbereich Paris bzw. Nord- und Zentralfrankreich hat, z.B.: Sie wohnen in Paris oder Frankreich oder werden Ihren Wohnsitz bald dorthin verlegen, sie gehör(t)en unserer Gemeinde an, sie haben Familie oder Verwandte, denen eine Reise nach Deutschland oder anderswohin unzumutbar wäre.

  • Möchten Sie nur die Christuskirche für Ihre Trauung nutzen und dazu einen eigenen Geistlichen mitbringen, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat, um die Konditionen und Gebühren für eine Anmietung zu erfahren.

  • Ist eine/r von Ihnen katholisch und wünschen Sie eine sog. ökumenische Trauung, bei der sowohl ein/e evangelische/r Pfarrer/in als auch ein katholischer Priester amtieren und sich - je nach Übereinkunft - die Stücke des Gottesdienstes teilen, gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Wollen Sie in einer katholischen Kirche heiraten, handelt es sich um eine katholische Trauung unter Beisein eines/r evangelischen Geistlichen. D.h. die Trauung erfolgt nach katholischem Ritus, wird beim zuständigen katholischen Priester angemeldet und in der katholischen Kirche registriert. Ihr geht in der Regel ein aus mehreren Treffen bestehendes Eheseminar (auch »Brautunterricht« genannt) voraus. In diesem Fall hält der Gast, also der / die evangelische Geistliche, die Predigt.

    2. Wollen Sie in der Christuskirche oder einer anderen evangelischen Kirche (temple oder église luthérienne) heiraten, handelt es sich um eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Priesters. Dieser wird dann in der Regel die Ansprache halten. Die Trauung erfolgt nach evangelischem Ritus und wird ins evangelische Kirchenbuch eingetragen. Damit sie von der katholischen Kirche anerkannt wird und ein Priester mitwirken kann, muss der / die katholische Partner/in zuvor über den zuständigen Priester seines / ihres Wohnortes beim Bischof einen sog. Dispens, eine Entbindung von der Pflicht einer katholischen Trauung, beantragen.

Organisatorisches

  • Wenden Sie sich mit Ihrem Terminwunsch möglichst bald an unser Sekretariat, um zu prüfen, ob die Christuskirche frei ist. Die Sekretärin wird Sie dann mit der / dem Pfarrer/in verbinden, mit der / dem Sie einen Gesprächstermin in der rue Blanche vereinbaren können. Meist finden Trauungen freitags nachmittags oder samstags statt. In der Karwoche vor Ostern und an Weihnachten sind keine Trauungen möglich.

  • Auf der Homepage (im Download-Bereich), auf Anfrage auch per Post, Fax oder Mail, spätestens beim ersten Gespräch mit der Pfarrerin /dem Pfarrer erhalten Sie ein Formular, das Sie bitte sorgsam ausfüllen möchten. Es dient dem Eintrag der Trauung ins Kirchenbuch und der korrekten Ausfertigung der Urkunde.

  • Sie sind herzlich gebeten, sich für Ihre Partnerschaft einen Trauspruch auszusuchen, ein Bibelwort, das Sie über Ihren gemeinsamen Lebensweg stellen möchten.

  • Der Pfarrer / die Pfarrerin wird mit Ihnen den Gottesdienst planen. Einen Muster-Ablauf können Sie sich im Download-Bereich herunterladen. erne berücksichtigen wir Ihre Liedwünsche und Ihre Ideen. Vielleicht möchten sich Freunde oder Verwandte bei der Durchführung des Gottesdienstes aktiv mit beteiligen?

  • Auch die musikalische Gestaltung der Trauung wird die Pfarrerin / der Pfarrer mit Ihnen absprechen. Für das Orgelspiel steht, wenn es ihr Terminkalender erlaubt, unsere Organistin, Frau Helga Schauerte, gerne zur Verfügung (Tel. 01 34 53 98 24), eine international renommierte Musikerin mit großem Repertoire. Ist sie verhindert, wird sie Ihnen eine gute Vertretung nennen. Für den Dienst der Organistin erbitten wir von Ihnen im Vorfeld ein Honorar von 80 EUR (gerne in Form eines Schecks, ausgestellt auf "Deutsche Evangelische Christuskirche / Église Allemande [Honorar Frau Schauerte]"). Wollen Sie eine deutsch-französische Trauung feiern, schlagen wir gerne auch deutsch-französische Lieder vor. Eine Auswahl finden Sie ebenfalls im Download-Bereich.

  • Während der Trauung selbst sind Fotoaufnahmen mit Blitz nicht gestattet. Videoaufnahmen von einem festen Platz aus sind erlaubt, ebenso Aufnahmen während des Gottesdienstes und natürlich Gruppenfotos im Anschluss in allen Kombinationen.

  • Als deutsche Auslandsgemeinde sind wir deutsch-französische Trauungen gewohnt. Selbstverständlich kann der gesamte Gottesdienst in beiden Sprachen abgehalten werden, so dass Ihre beiden Familien alles verstehen.

  • Wenn Sie den Altar bzw. die Kirche mit Blumen besonders schmücken möchten – Floristen beraten Sie hier gerne und liefern u.U. direkt an die Kirche –, sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Schmuck für den Gottesdienst in den nächsten Tagen stehen lassen.

  • Bitte denken Sie rechtzeitig an aller organisatorischen Details, z. B. an das Erstellen eines Programmheftes, den eventuellen Blumenschmuck, die Abstimmung der Anlieferung mit unserem Sekretariat, das Abgeben der Ringe, die Anfahrtswege und Parkmöglichkeiten, ...

  • Im Foyer der Kirche darf kein Reis gestreut werden. Für einen kleinen (Champagner-) Empfang steht Ihnen unter Umstände ein kleiner Saal im Erdgeschoss zur Verfügung. Informieren Sie sich bitte im Sekretariat, ob er frei ist und wie viel die Anmietung kostet. Gläser (und Champagner) müssen Sie selbst mitbringen.

Finanzielles

  • Wenn Sie Mitglieder unserer Gemeinde sind, ist die Trauung für Sie, mit Ausnahme der musikalischen Gestaltung, kostenfrei. Natürlich freuen wir uns trotzdem über eine Spende!

  • Wenn Sie keine Gemeindemitglieder sind, bitten wir Sie um eine großzügige Spende, die 280 EUR nicht unterschreiten sollte.

  • Davon abgesehen würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich dazu entschließen könnten, Mitglieder unserer Gemeinde zu werden. Eine Kirchengemeinde lebt natürlich in erster Linie von den Personen, die sich zu ihr zählen und sich nach ihren Gaben einbringen. Wir verschweigen allerdings nicht, dass die wirtschaftliche Existenz der Christuskirche ganz erheblich von den finanziellen Beiträgen ihrer Mitglieder abhängt. Denn die Deutsche Evangelische Christuskirche ist, wie in Frankreich üblich, eine Freiwilligkeitskirche in Form einer »association cultuelle«, d.h. sie verfügt nur über sehr geringe Zuschüsse aus deutschen Kirchensteuern. Sie finanziert sich weitestgehend aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Vermietungen oder aus Erlösen von Konzerten. Sie ist aber eine ganz »normale« evangelische Gemeinde, insofern sie durch einen Vertrag mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verbunden ist. Ihre Trauung hier wird also überall voll anerkannt.

  • Gerne stellen wir deutsche oder französische Zuwendungsbescheinigungen aus. Im französischen Steuersystem erhalten Sie zwei Drittel im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück. Im deutschen Steuersystem mindern Sie das zu versteuernde Einkommen.

  • Entscheiden Sie, wenn Sie in einer konfessionsverbindenen Partnerschaft leben (s.o.), ob Sie evangelisch oder »ökumenisch« heiraten wollen.

Datum der letzten Änderung
Letzte Änderung 2019-03-16, 03:39:18 (GMT)
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