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Hinweise zu Trauerfällen

Einen lieben Menschen zu verlieren, bedeutet für viele Menschen, den Boden unter den Füßen zu verlieren. Trauer, Verzweiflung, Angst bestimmen die Situation. In einer solchen Lage bräuchten Sie eigentlich Ruhe, Zeit, das Geschehene zu begreifen, sich zu erinnern, den Tränen Raum zu geben.

Stattdessen stürmen organisatorische und technische Fragen auf Sie ein: Häufig muss ein Haushalt aufgelöst werden, rechtliche Fragen sind zu klären, Erbschaftsfragen, schließlich die Frage, wo und wie der / die Verstorbene seine / ihre letzte Ruhe finden soll.

Die Deutsche Evangelische Christuskirche möchte versuchen, Sie in dieser schweren Zeit ein wenig zu begleiten. Trauerfeier, Beerdigung oder Verabschiedung in einem Krematorium sind Gelegenheiten zur Erinnerung an den / die Verstorbe/n, zur Andacht, zum würdevollen Abschied von einem Menschen, aber auch: ein erster Schritt zurück ins Leben, in den Alltag.

Weil man in Trauersituationen den organisatorischen Fragen nicht immer die nötige Aufmerksamkeit schenken kann, haben wir für Sie die wichtigsten Dinge in diesem Merkblatt zusammengefasst:

Grundsätzliches:

Es gibt in der evangelischen Kirche je nach Region verschiedene Bräuche im Trauerfall. Dem entsprechend bietet die Deutsche Evangelische Christuskirche Paris verschiedene Möglichkeiten zur Trauerbegleitung an:

  • Einen Trauergottesdienst mit oder ohne Sarg in der Christuskirche, 25 rue Blanche, im 9. Pariser Bezirk. Dieser Trauergottesdienst kann im Zusammenhang mit und vor oder nach einer Überführung des Leichnams/ seiner Beisetzung/ Einäscherung oder Seebestattung stattfinden. Ein Trauergottesdienst dauert, je nach Umfang der gewünschten Musik/ Lieder (s.u.) etwa 45 Minuten.

  • Eine Trauerandacht kann in Paris oder Umgebung auch in der Trauerhalle eines Friedhofs, im Krematorium, in den Räumen eines Bestattungsunternehmers oder nur am (Urnen)Grab stattfinden.

  • Häufiger ist die Kombination aus beiden Formen: Meist geht der Trauergottesdienst in der Kirche - in der rue Blanche, aber auch, wenn möglich, in jeder anderen Kirche, etwa am Wohnort des Verstorbenen - der Verabschiedung in der Trauerhalle/ am Grab voraus. Denkbar ist aber auch, zunächst die Bestattung mit einer Andacht zu verbinden und anschließend einen Auferstehungsgottesdienst in der Kirche zu feiern. Für welche Form Sie sich entscheiden, hängt von Ihnen ab, von Familientraditionen, auch von äußeren Umständen (Entfernungen, Zahl der Trauergäste, Beteiligung von Freunden etc.).

Voraussetzungen für eine Trauerfeier/ Bestattung

  1. Voraussetzung für eine Trauerfeier durch die Deutsche Evangelische Christuskirche Paris ist zunächst, dass der / die Verstorbene oder seine Angehörigen deutschsprachig sind. In der Regel wird, besonders wenn Familienangehörige oder Freunde frankophon sind, die Trauerfeier zweisprachig gestaltet. Auch englische Anteile sind möglich.

  2. Voraussetzung ist ferner, dass der / die Verstorbene Mitglied einer evangelischen Kirche war oder/und die Angehörigen evangelisch sind.

  3. Voraussetzung ist schließlich, dass der / die Verstorbene im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Evangelischen Christuskirche Paris wohnte oder in ihm beigesetzt werden soll. Für Trauerfälle im Südwestfrankreich verweisen wir Sie an die Evangelische Gemeinde deutscher Sprache in Toulouse, 9, rue du Boiret, F-31700 Cornebarrieu, Tel. 05.61.85.99.60, für Südostfrankreich an die lutherische Gemeinde in Nizza, 4, rue Melchior Vogüé, F-06000 Nice, Tel. 04.93.88.28.75.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verweisen wir Sie entweder an die katholische deutsche Gemeinde, 38 rue Spontini, F-75116 Paris, Tel. 01.53.70.54.10 oder an die jeweilige französische Ortsgemeinde.

Organisatorisches:

Viele Fragen zur Organisation der Trauerfeier/ Bestattung/ Einäscherung/ Überführung wird das Bestattungsunternehmen mit Ihnen absprechen und auf Wunsch für Sie klären. In juristischen Notlagen, bei Unfällen, Verbrechen oder Unglücksfällen können Sie sich auch an die Botschaft wenden.

Im Zusammenhang mit den Trauerfeiern spricht der Bestattungsunternehmer in der Regel die wichtigsten technischen Fragen mit uns ab. Zögern Sie jedoch nicht, Ihre Bedürfnisse und Wünsche zu äußern, oder umgekehrt, Vorgehensweisen abzulehnen, die Sie nicht wünschen.

Manchmal hat der / die Verstorbene selbst Wünsche geäußert, wie er / sie verabschiedet und bestattet werden möchte. Solche Wünsche sollte man in der Regel respektieren. Achten Sie aber auch auf Ihre Gefühle und Bedürfnisse! Bei einer Trauerfeier steht der / die Verstorbene im Mittelpunkt, sie soll aber auch Ihnen helfen, Ihrer Trauer Ausdruck zu verleihen und Schritte zurück ins Leben zu wagen. Deshalb möchten wir Sie ermutigen, auch Ihre Wünsche frei zu äußern.

Vor der Trauerfeier/ Bestattung/ Verabschiedung/ Einäscherung/ Überführung führen wir mit Ihnen - und anderen Betroffenen, die es wünschen - ein oder zwei Vorbereitungsgespräche. In ihnen geht es vor allem darum, dass Sie zu Wort kommen, Gelegenheit haben, Ihre Gefühle auszusprechen, oder auch einen Menschen zu treffen, der Ihre stille Trauer und Ihren Schmerz teilt.

Nach evangelischem Verständnis ist eine Trauerfeier mehr als ein Ritus. Es geht darum, einen konkreten Menschen Gott zurückzugeben. Dazu ist es hilfreich, mehr über den Verstorbenen zu erfahren. Dazu helfen uns, wenn wir den / die Verstorbene nicht persönlich kannten, am besten Ihre Erzählungen und Eindrücke. Sie müssen keine komplette Biografie des / der Verstorbenen vorlegen. Einzelne Episoden, Eindrücke und - positive wie negative - Erfahrungen ergeben oft ein lebendigeres Bild als Lebensläufe. Auch Fotografien geben buchstäblich ein Bild des / der Verstorbenen ab.

In den Vorbereitungsgesprächen werden wir den Ablauf der Trauerfeier / Verabschiedung mit Ihnen durchgehen. Sie haben Gelegenheit, Wünsche zu äußern zu Texten, Lesungen, Musik, Liedern und - kurzen - Beträgen von Angehörigen und Freunden. Natürlich gibt es auch in der evangelischen Kirche eine Gottesdienstordnung für Trauerfälle, sie kann und soll allerdings individuell den jeweils betroffenen Menschen angepasst sein. Im Mittelpunkt steht eine kurze Ansprache (Predigt), in der der / die Pfarrer/in die Geschichte des / der Verstorbenen anhand eines Bibeltextes mit der Geschichte des lebendigen Gottes verbindet.

Einzelheiten:

Musik

Musik ist eine Sprache, Gefühle auszudrücken, wenn Worte versagen. In der Regel wird daher eine Trauerfeier durch Musik mindestens gerahmt. In Trauerhallen/ Krematorien, aber auch in unserer Kirche sind CD-Player vorhanden. Sie können Vorschläge machen: Lieblingsstücke der / des Verstorbenen oder Musik, die Ihnen Ruhe und Trost schenkt. Das Repertoire zu diesem Anlass ist nicht auf klassische Musik beschränkt.

In unserer Kirche ist eine gute Orgel vorhanden. Unsere Organistin, die bekannte Kirchemusikerin Helga Schauerte, gestaltet auf Wunsch und in Absprache mit Ihnen die Trauerfeier musikalisch. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit ihr auf: Tel. 01.34053.98.24. Frau Schauerte erhält von Ihnen für die Planung, die Proben und die Gestaltung der Feier ein Honorar von 80 €. Wenn Sie weitere musikalische Begleitung durch Solisten, Gesang etc. wünschen, kann Sie Frau Schauerte gerne beraten.

In der evangelischen Kirche ist es Tradition, zu allen Gottesdiensten zu singen. Auch Trauergottesdienste sind keine Veranstaltung eines / einer Pfarrer/in allein, sondern leben von der Beteiligung aller Anwesenden. Allerdings ist dies eine Freiheit, kein Zwang. Je nach Zahl der Trauergäste und ihrer Gefühlslage kann auch auf Gesang verzichtet werden. Die / der Pfarrer/in spricht diesen Punkt mit Ihnen ab und macht ggf. Vorschläge. Da evangelische Trauerfeiern immer im Zeichen der Auferstehung stehen, sind die Liedvorschläge nicht auf reine Trauerlieder beschränkt, auch Hoffnungs- und Danklieder haben ihr Recht.

Einäscherung/ Erdbestattung

Entgegen anders lautender Gerüchte lehnt die evangelische Kirche die Kremation (Einäscherung) oder Seebestattung nicht ab. Nach biblischem Zeugnis wird Gott uns neues Leben schenken, das von der Form unseres Leichnams unabhängig ist (vgl. 1. Kor 15). Gerade in den Großstädten Frankreichs ist eine Andacht in einem Saal des Krematoriums üblich. Bedenken Sie, dass solche Trauerfeiern in der Regel auf 30 Minuten begrenzt sind. Die Urne kann später im Beisein eines / einer Pfarrers / Pfarrerin bestattet werden, wenn Sie das wünschen. Bedenken Sie bei einer Einäscherung rechtzeitig, ob Sie bei der Kremation des Sargs selbst anwesend sein wollen - es handelt sich um einen meist sehr schmerzlichen Zeitpunkt - und instruieren Sie den Bestatter / das Personal des Krematoriums entsprechend.

Erdbestattungen werden in Frankreich - gerade in den Städten, in denen steinerne Grüfte statt wirklicher Erdgräber üblich sind - oft nüchterner vorgenommen als in Deutschland üblich. Wünschen Sie dagegen eine (kurze) Andacht am Grab, verständigen Sie den Bestatter entsprechend.

Finanzielles

Die Deutsche Evangelische Christuskirche ist als »association culturelle« (Kultverein) in Frankreich organisiert und verfügt nur über einen geringen Zuschuss aus deutschen Kirchensteuern. Mitgliedsbeiträge, Spenden und Mieteinkünfte bilden den Großteil ihrer finanziellen Mittel und decken auch die Gehälter der Pfarrer.

Wenn der / die Verstorbene oder seine / ihre Angehörigen Mitglied/er der Deutschen Evangelischen Christuskirche Paris sind, erfolgt die Begleitung durch die Gemeinde kostenlos. Eine Kollekte am Ende des Trauergottesdienstes für die Gemeinde oder einen anderen, von Ihnen bestimmten karitativen Zweck ist aber ebenso willkommen wie in dem Fall, dass wir ein Nicht-Mitglied unserer Kirche verabschieden.

In diesem Fall bitten wir Sie als Angehörige um eine großzügige Spende an die Deutsche Evangelische Christuskirche (Scheck à l´orde église évangélique allemande de Paris), die 280 € nicht unterschreiten sollte. Bedenken Sie, dass eine Freiwilligkeitsgemeinde immer auch eine betriebswirtschaftliche Seite hat. Natürlich erhalten Sie für den Betrag eine in Frankreich oder Deutschland steuerlich absetzbare Spendenquittung. Rechnen Sie den Betrag unbedingt mit der Gemeinde selbst, nicht mit dem Bestatter ab.

An finanziellen Schwierigkeiten soll aber eine Trauerfeier nicht scheitern. Scheuen Sie sich nicht, den Pfarrer / die Pfarrerin darauf anzusprechen.

Datum der letzten Änderung
Letzte Änderung 2019-03-16, 03:37:56 (GMT)
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